Entrechtung und Gewalt gegen Frauen und Familien in den Notunterkünften (NUK) im Kanton Zürich

Ein Bericht zusammengestellt von der Frauengruppe der Autonomen Schule Zürich

Etwa 600 Menschen leben im Kanton Zürich von der sogenannten Nothilfe. Sie stellt mit 8.50 Franken pro Tag die minimalste staatliche Unterstützung für Menschen in einer Notlage dar. Dem Nothilferegime zugeteilt sind in den meisten Fällen Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder auf deren Gesuch die Schweiz aufgrund des Dublin-Abkommens nicht eintritt. Gegen sie liegt meistens eine rechtskräftige Wegweisung aus der Schweiz vor. Das bedeutet, dass sie sich offiziell «illegal» in der Schweiz aufhalten. Für dieses «Vergehen» können sie jederzeit einen Strafbefehl bekommen, der sie dann zum Absitzen einer Gefängnisstrafe zwingt, da es für sie unmöglich ist, die hohen Geldbussen zu bezahlen.

Frauen und Familien in Adliswil
Vom Nothilfergime betroffen sind auch eine ganze Reihe von Frauen und Familien. Sie sind hauptsächlich in der Notunterkunft in Adliswil untergebracht. Viele von ihnen leben schon lange in der Schweiz. Sie haben soziale Netze über Bekannte, die Kirche oder verschiedene Deutschkurse. Ihre Kinder gehen hier zur Schule. Sie kommen aus Äthiopien, Eritrea, Somalia, Tschetschenien, dem Senegal, der Mongolei, Tibet und anderen Ländern. Viele von ihnen können aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht in ihre «Heimatländer» zurück. Die einzige Möglichkeit, die ihnen bleibt, ist nach fünf Jahren ein Härtefallgesuch zu stellen. Alle diese Menschen befinden sich in einem unerträglichen Zustand, irgendwo zwischen Angst, Wut, Hilflosigkeit und einem nicht enden dürfenden Willen zum Überleben. Wer die Hoffnung verliert, landet unweigerlich in einem völligen Nichts, wo jegliche gesellschaftliche Sichtbarkeit, Solidarität und Kontrolle nicht mehr existiert.

Verheerende Zustände bei der Unterbringung
Die Zustände in den Notunterkünften sind verheerend. Adliswil besteht aus einer Ansammlung von Baracken und Containern. Die Türen der Zimmer gehen direkt in den Aussenbereich. Jeder Gang zur Toilette, zur Dusche oder in die Küche führt im Winter unweigerlich durch die Kälte. In der kalten Jahreszeit sind deshalb fast alle der Kinder sehr häufig krank. Die Zimmer sind klein. Oft sind sie mit vier oder mehr Personen belegt. Dazwischen Babys und Kleinkinder. Wenn ein Baby nachts schreit, wachen alle auf – auch die Schulkinder, die am nächsten Tag früh aufstehen müssen. Die Sanitäranlagen sind häufig von Wasser überschwemmt. Oft funktioniert etwas nicht. In der Nähe der Küche wurden wiederholt Ratten gesichtet. Die ganze Anlage, die eigentlich ein Provisorium ist, ist völlig überbelegt mit Leuten, die teilweise schon Jahre hier sind. Die Kinder haben vor allem im Winter keinen wirklichen Raum zum Spielen oder um sich auszuruhen und Hausaufgaben zu machen. Das Spielzimmer ist meistens geschlossen.  

Schikanöse Massnahmen (Eingrenzungen, Anwesenheitszwang, Gefängnis)
Seit dem Führsommer 2016 werden Menschen in den Notunterkünften dezidiert von der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich mit einer Reihe von neu eingeführten Zwangsmassnahmen schikaniert. Zunächst wurden sogenannte Eingrenzungen verfügt. Das bedeutet, dass die betroffenen Personen die Gemeinde oder den Bezirk der Notunterkunft nicht mehr verlassen dürfen, sonst drohen ihnen bis zu drei Jahre Gefängnis. Entgegen Aussagen von Regierungsrat Mario Fehr waren seit Beginn der Einführung der Massnahme auch Frauen betroffen. Seit Anfang Februar 2017 wurde die Massnahme der Eingrenzungen noch durch einen Anwesenheitszwang verschärft, der von allen Bewohner*innen der Unterkunft verlangt ein bis zwei Mal am Tag eine Unterschrift im Büro abzugeben. Ansonsten wird ihnen das Nothilfegeld gestrichen. Für jede Unterschrift am Morgen erhalten sie 8.50 Franken. Am Wochenende wird kein Geld ausbezahlt. Zu Beginn des Unterschriftenzwangs wurde das Wochenendgeld erst am Montag ausgegeben. Viele Familien wussten nicht, wovon sie sich fürs Wochenende zu Essen kaufen sollten. Seit Anfang März 2017 wird zudem Personen, die sich zwar regelmässig per Unterschrift melden, aber nicht in der Notunterkunft schlafen, die Auszahlung komplett verweigert.

All diese Massnahmen zielen in der Summe darauf, die betroffenen Menschen zu schikanieren und soweit zu zermürben, dass sie schliesslich verzweifelt irgendwohin abhauen. Werden sie dann in einem anderen europäischen Land aufgegriffen, schafft man sie wieder in die Schweiz zurück. Gleichzeitig wandert jede untergetauchte und verschwundene Person «positiv» in die Ausschaffungsstatistik des jeweiligen Kantons ein.

Dublin-Ausschaffungen von Familien nach Italien
Seit einiger Zeit ist es aufgrund eines Bundesverwaltungsgerichtsentscheids wieder rechtens, Familien über das Dublin-Abkommen nach Italien auszuschaffen. Betroffen davon sind alle: Schwangere Frauen, Familien mit kleinen Kindern, alleinerziehende Mütter, Schulkinder etc. Um sie den italienischen Behörden zu überstellen sind keine konkreten Abklärungen nötig. Die medizinischen Gutachten, die für die Ausschaffung nötig sind, werden von der privaten Firma Oseara AG erstellt. Wie kürzlich bekannt wurde, setzt sich diese dabei auch über Gutachten von Fachärzt_innen hinweg. Laut Reglement sind z.B. Ausschaffungen bis zur 36. Schwangerschaftswoche erlaubt. Mutterschutz und Kindeswohl werden hier auf gesetzlicher Basis mit Füssen getreten. Schlimmer noch: Die private Firma kann bei positiven Gutachten auch gleich die ärztliche Begleitung beim Ausschaffungsflug übernehmen. Somit streicht sich gleich doppelt das Geld ein und profitiert finanziell von der Missachtung der Grundrechte von besonders verletzlichen Personen.
[Link Medien]

Polizeiliche Brutalität bei Ausschaffungen von Familien
Seit einiger Zeit häufen sich Vorfälle in der Ausschaffungspraxis der Kantonspolizei, bei denen gerade gegenüber Frauen und Familien mit äusserster Brutalität vorgegangen wurde. Augenzeug*innen berichten von schreienden Frauen, die regelrecht über den Hof Richtung Polizeiwagen geschleift wurden. Alleinerziehende Mütter, die vor ihren Kindern in Handschellen abgeführt werden. In den meisten Fällen führt die Polizei die Ausschaffungen in den frühen Morgenstunden und ohne Ankündigung durch. So werden Kinder unvorbereitet aus dem Schlaf gerissen und in keinster Weise psychisch auf die Situation vorbereitet. Dieses Vorgehen ist absolut unverhältnismässig und lässt sich durch keinerlei Argumentation entschuldigen. Es missachtet die Würde und die Rechte der Frauen, Kinder und Familien zutiefst und schafft ein Klima ständiger Angst in den Notunterkünften. Denn die regelmässigen Polizeieinsätze in voller Montur sind nicht nur für die Betroffenen traumatisierend, sondern prägen auch den Alltag aller NUK-Bewohner*innen, die in ständiger Furcht leben, dass es sie beim nächsten Mal treffen könnte.

Aufgrund der Zustände in den Notunterkünften, die zum Teil als schlimmer als im Gefängnis beschrieben werden, fordern die Bewohnerinnen und Bewohner:

* Zugang zu Arbeitsbewilligungen und Beschäftigungsmöglichkeiten: Weil sich ein menschenwürdiges Leben dadurch auszeichnet, dass man tätig sein kann.
* Mehr Privatsphäre: Weil ein abgelehntes Asylgesuch nicht heisst, dass man keinen Rückzugsort für sich mehr braucht.
* Besser qualifizierte Ansprechpersonen vor Ort: Weil es klare Regelungen gibt, was die Nothilfe leisten muss, und sich die Praxis doch von Notunterkunft zu Notunterkunft unterscheidet und Auskünfte häufig unzureichend sind.
* Erleichterter Zugang zu ärztlicher Versorgung: Weil Arzttermine häufig nur bei schlimmeren Erkrankungen genehmigt werden und es kaum die Chance auf psychologische Betreuung gibt.

Wir solidarisieren uns mit allen, die in solch furchtbaren Zuständen in der Schweiz leben müssen und fordern gemeinsam einen sofortigen Stopp dieser brutalen Politik.

* Stopp den Zwangsmassnahmen in den Notunterkünften
* Stopp dem Dublin-System
* Stopp der brutalen Ausschaffungspraxis durch die kantonale Polizei

verfasst im März 2017, aktualisiert im Februar 2018
 
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