Die Bundesasyllager im Kanton Zürich

In der Asylregion Zürich existieren erst zwei sogenannte «Bundesasylzentren» (BAZ). Offiziell hätte im Jahr 2023 auf dem Areal einer ehemaligen Militäranlage im Wald von Rümlang mit dem Bau eines dritten BAZ begonnen werden sollen. Aufgrund einer Beschwerde verzögert sich der Start des Bauvorhabens jedoch auf unbestimmte Zeit.

BAZ Zürich
BAZ Embrach

Text vom November 2019

Internierungslager für Asylsuchende

Als «human» und «fair» wurde die 2016 mit grosser Mehrheit von der Stimmbevölkerung  angenommene Asylgesetzrevision angepriesen. Am 1. März 2019 trat sie in Kraft. Das revidierte Gesetz schreibt vor, dass Asylsuchende in neu eingerichteten Bundesasylzentren (BAZ) untergebracht werden, wo sie auf ihren Entscheid oder ihre «Rückführung» (sprich: Ausschaffung) warten müssen. Diese Zentren gleichen eher Gefängnissen denn Unterkünften. Ein menschenverachtendes, repressives Regime hat in der Asylpolitik Einzug gehalten.
 

Ein Leben in Halbgefangenschaft

Bei jedem Eintritt werden Asylsuchende einer Leibesvisitation unterzogen und es gilt, strikte Regeln einzuhalten. Die Räume wirken gefängnisähnlich, Privatsphäre ist inexistent; oft wohnen pro Zimmer zehn bis fünfzehn Personen.
Mit einem zugestandenen «Sackgeld» von täglich drei Franken pro Person wird die Lebensführung bewusst eingeschränkt. Dieses Regime verunmöglicht es Asylsuchenden, ihr Leben selbst zu gestalten.
Die Internierten dürfen ihre Unterkunft zwischen 17 Uhr und 8 Uhr morgens nicht verlassen – im BAZ Duttweiler, das nach SEM-Sprecher Daniel Bach «die liberalste Hausordnung aller Bundesasylzentren schweizweit» hat, dürfen sie das Gebäude zwischen 20 Uhr und 8 Uhr nicht verlassen.
Eine kleine Verspätung reicht, und die Person erhält kein Mittag- oder Abendessen. Viele Nahrungsmittel dürfen nicht ins Lager gebracht werden. Sie sind verboten! Selbst für «erlaubtes» Essen wird eine Quittung verlangt, um sicherzustellen, dass nichts gestohlen ist. Kommen in Zürich Bewohner*innen nach 20 Uhr zurück, erhalten sie keinen Zutritt mehr auf ihr Zimmer und werden gezwungen, in einem Notschlafraum beim Eingang zu übernachten. Und selbst mitten in der Nacht dürfen Securitas-Angestellte in ihre Zimmer einfallen. Dieses System ist ein Überwachungsregime mit Ansätzen psychischer Folter.


Bild aus dem inneren des Bundeslager. (Quelle: daslamm.ch)

Bei der Ankunft der geflüchteten Familien hätten einige Kinder «Prison! Prison!» gerufen; nicht zu Unrecht.
 

Kaltherziger Umgang mit Asylsuchenden

Das Staatsekretariat für Migration (SEM) wendet bis zu 100 Millionen jährlich ausschliesslich für «Sicherheit und Betreuung» auf. Pro Unterbringungsplatz werden 20’000 Franken im Jahr für diesen Posten eingesetzt. Diese hohen Kosten würden gut und gerne für eine menschenwürdige Unterbringung mit  sozialen Kontakten ausreichen, flössen die Mittel statt ins repressive Kontroll- und Überwachungssystem in professionelle Betreuung und Unterbringung mit akzeptabler Privatsphäre.

Gespart wird bei einem der wichtigsten Faktoren: dem Betreuungspersonal. Aus Kostengründen werden auch Betreuer*innen eingestellt, die keine fachliche Ausbildung ausweisen.
 

Psychischer Terror führte zu Selbstmord

In den letzten Monaten kam es in Asylzentren zu mehreren Selbstmordversuchen. In Boudry VD nahm sich ein junger algerischer Asylsuchender das Leben. Er traf um 22.30 Uhr im Asylzentrum ein; er bekam kein Abendessen und wurde beim Haupteinlass des Gebäudes abgewiesen. So die dürren Informationen der Polizei. Das SEM bestätigte, dass er sein Asylgesuch zugunsten einer Rückkehr in sein Heimatland zurückgezogen habe. Sein Freund Hassan* erklärte jedoch, dass er nie den Wunsch nach freiwilliger Rückkehr ausgesprochen habe. Die Organisation «Droit de Rester» betont, dass dieser tragische Fall symptomatisch sei für die absolut ungenügende medizinische und psychologische Betreuung von traumatisierten Asylsuchenden. Hassan* hatte nach diesen Vorgängen ebenfalls einen Selbstmordversuch unternommen, wurde danach für eine Woche in eine psychiatrische Klinik verlegt, bevor er wieder ins Zentrum zurückgebracht wurde. In Libyen wurde Hassan von einer Gewehrkugel im Kieferbereich getroffen, bei dem er drei Zähne verlor. Er beklagte sich über Schmerzen; sein Gesuch um eine laut einem Mediziner notwendige Operation wurde abgewiesen. Die Internierten beklagen das Fehlen oder die Verweigerung medizinischer Betreuung, was durch Aussagen mehrerer Asylsuchender bestätigt wird. 

*geänderter Name

Hinweise auf Gewalt

Es liegen auch Meldungen über sexuelle Übergriffe vor. Deshalb hat das SEM angestossen, die Schlafräume in den Unterkünften mit «Schliess-Drehköpfen» auszustatten, damit die Räume auch von innen abgeschlossen werden können. Anscheinend haben die Behörden vergessen, dass sie es hier mit Menschen zu tun haben.
Simone Engler von Terre des Femmes Schweiz sagt aus, dass die Sicherheit in Asylunterkünften besonders für Frauen nicht gewährleistet sei. Die Dominanz von männlichem Personal ist ein schwerwiegendes Problem. Rund ein Drittel aller Asylgesuche in der Schweiz werden von Frauen gestellt, und doch besteht in keinem der untersuchten Asylunterkünfte ein gesicherter Zugang zu weiblichen Ansprechpartnerinnen.
Laut einem Bericht des Bundesrates fehlt in den meisten Asylregionen ein Gewaltpräventionskonzept. Mehrheitlich gibt es keine zuständige Fachperson für Gewaltopfer. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe fordert eine Koordination aller Akteure in den BAZ im Bereich Gewaltprävention und Erkennung von Gewaltopfern. Weiter wird verlangt, dass weibliches Sicherheitspersonal rund um die Uhr anwesend ist.
 

Weiteres Un-Recht

Bei einem negativen Entscheid auf ihr Asylgesuch haben die Gesuchssteller*innen die Möglichkeit,  innert sieben Arbeitstagen eine ausführlich begründete schriftliche Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Standen im bisherigen Verfahren dreissig Tage für diesen Schritt zur Verfügung, ist diese Frist neu auf sieben Tage reduziert worden. In so kurzer Zeit eine ausführlich begründete Beschwerde zu verfassen, ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Auch werden Ausschaffungen von Personen in wenig kooperative Herkunftsstaaten geprüft, obwohl bekannt ist, dass die Sicherheit in diesen Staaten für Rückkehrer*innen nicht gewährleistet ist.
 

Kein Gehör für Kritik

Gemäss Aussagen von BAZ-Mitarbeitenden übe das SEM starken Druck auf sie aus und ersticke Kritik im Keim. Es herrscht eine latente Angst vor repressiven Konsequenzen durch das SEM.
Die Freiplatzaktion Zürich schreibt über den Umgang mit Kritik: «Bundesasylzentren entgleiten der demokratischen Kontrolle! Während das SEM Einwände gegen das System von aussen ganz punktuell nach Plan zulässt, unterbindet es grundlegende Kritik. Damit zementiert das SEM seine Macht.»
Das Asylwesen darf nicht zum Ausschaffungswesen degradiert werden. Das Ziel muss sein, den Schutz- und Existenzsicherheit­suchenden ein würdiges Leben zu erlauben, selbst wenn ihr Gesuch abgelehnt wurde.
 

Späte Stellungnahmen von offizieller Seite

Erstmals kam eine harsche Kritik von Seiten der Behörden: Stadtrat Raphael Golta (SP) bemängelt die unhaltbaren Zustände. Er habe beim SEM interveniert, damit sich die Zustände auf dem Duttweiler-Areal schnellstmöglich verbesserten. Während der Entstehungszeit des Lagers war jedoch kaum Kritik von der Stadtpolitik vernehmbar. Gemeinderätin Ezgi Akyol (AL) bezeichnet die Zustände als skandalös: «Über ein derart repressives Zentrum wurde in Zürich gar nie abgestimmt.
 
 

Zahlen

5000
vorgesehene Unterbringungsplätze
 
100’000’000
100 Millionen Franken betragen die geplanten jährlichen Kosten des SEM für «Sicherheit und Betreuung» bei voller Belegung der Lager.
 
3 Franken erhalten Asylsuchende Sackgeld pro Tag
 


BAZ Zürich

Das «Bundesasylzentrum» an der Kreuzung Pfingstweidstrasse/Duttweilerstrasse liegt direkt neben dem Toni-Areal, auf welchem der Hochschul-Campus der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) und Teile der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) befindet. Offiziell können in diesem hermetisch abgeriegelten Gebäudekomplex bis zu 360 Menschen untergebracht werden. Seit Eröffnung des BAZ in Zürich wurden diese Obergrenze schon mehrmals überschritten. Die prekären Platz- und Betreuungsverhältnisse im von der Stadt Zürich als Vorzeige-BAZ angekündigten Bundesasyllager wurden schon in verschiedensten Medienbeiträgen kritisiert.
Für viele Asylsuchende stellte das BAZ Zürich die erste Station in ihren oft lange dauernden Anwesenheiten ohne klare Aufenthaltsregelung in der Schweiz dar. Als «Zentrum mit Verfahrensfunktion» geplant und erstellt, steht es in unmittelbarer Nähe zu den Büros des Staatssekretariats für Migration (SEM), wo die Erstgespräche sowie die Asylbefragungen stattfinden, sowie den Räumen der durch den Staat gestellten Rechtsvertretungen.
Der Alltag der Menschen, die im BAZ leben müssen, ist reglementiert mit festen Ausgangszeiten, Essenszeiten und kaum vorhandener Privatsphäre.
Die Menschen können dieser Situation zumindest zeitweise in der Stadt oder im «Begegnungsraum» nebenan entkommen. Der Raum wird vom GZ Wipkingen (und somit von der Stadt Zürich) betrieben. Die Protectas und die AOZ haben keinen Zutritt. Der Raum wird etwa 4 - 6 Mal in der Woche geöffnet.

BAZ Embrach

Das «Bundesasylzentrum» Embrach liegt am Waldrand bei Embrach neben der psychiatrischen Klinik. Seit der Eröffnung 2019 können in ihm offiziell 360 Menschen untergebracht werden, gelegentlich sind es auch mehr. Das gesamte Gelände ist umzäunt, videoüberwacht und der einzige Zugang der von der Protectas /Securitas bewachten und von der AOZ betreuten Anlage ist die Empfangsloge. Obwohl das SEM «mit organisatorischen Massnahmen den Austausch» unterstützt (EJPD-Verordnung Art.7), ist der Zivilgesellschaft der Zugang weitgehend verwehrt, ein Überwinden der Isolation schwer möglich.
Das BAZ Embrach wurde als «BAZ ohne Verfahrensfunktion» eröffnet, dient seit der Eröffnung jedoch als Unterbringung für Menschen mit und ohne laufendem Asylverfahren. Der Alltag ist reglementiert mit festen Ausgangszeiten, Essenszeiten und kaum vorhandenem Privatraum. Verstösse gegen die Ausgangszeit können mit Einschränkungen bestraft werden und wegen der Essensbereitstellung dürfen keine verderblichen Lebensmittel hineingenommen werden, was durch Körperkontrollen beim Eintritt in das Lager überprüft wird.
Kinder können meist ein BAZ-internes Schulprogramm nutzen, Erwachsene können inner- und ausserhalb des BAZ begrenzt verfügbare Arbeit wahrnehmen. Diese wird erst nach erledigter Gratisarbeit mit 5 CHF/h entlöhnt. (siehe auch:
https://www.woz.ch/2307/bundesasylzentren/dumpingloehne-fuer-
gefluechtete/!K8AK2AEX4FVY
). Viele Person leiden an psychischen Erkrankungen, werden jedoch oft nur mit Medikamenten ruhiggestellt. Seit der Eröffnung sind die zermürbenden und isolierenden Folgen des Asylsystems für die Menschen sichtbar, genauso wie regelmässige Personalwechsel auf allen Beschäftigungsebenen.
 


Quellen:

 
WoZ, 21.11.2019, 31.10.2019
https://www.woz.ch/1947/bundesasylzentren/prinzip-einschuechterung
https://www.woz.ch/1944/asyl/unter-staendiger-kontrolle
 
Das Lamm, 13.11.2019
https://daslamm.ch/es-brodelt-im-neuen-bundesasylzentrum/
 
Le Courier, 03.11.2019
https://lecourrier.ch/2019/11/03/suicide-au-centre-de-requerants/
 
Tages-Anzeiger, 17.10.2019
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/bericht-deckt-sexuelle-uebergriffe-in-asylzentren-auf/story/11923206
 
SFH, 16.10.2019
https://www.fluechtlingshilfe.ch/medien/medienmitteilungen/2019/unterbringung-von-fluechtlingsfrauen-ist-zu-verbessern.html
 
Der Bund 09.09.2019
https://www.derbund.ch/bern/bundesasylzentrum-kappelen-wird-temporaer-geschlossen/story/15556424
 
 
 
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